Unser aktuelles Hygienekonzept

Stand 29.05.2020 – Grundlage: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/
(beruhend auf Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des StMGP vom 14.05.2020)

Liebe Gäste, wir freuen uns sehr, Sie wieder empfangen zu dürfen. Ihre Gesundheit hat höchste Priorität und wir wollen doch alle gesund bleiben…
Nachfolgend finden Sie unser aktuelles Hygienekonzept für einen sicheren Urlaub bei uns im Haus Partale in Oberstdorf. Dieses wird ständig aktualisiert und nach besten Wissen und Erkenntnissen, sowie den behördlichen Vorgaben ergänzt.

In den Unterkünften sind insbesondere folgende Hygieneregeln zu beachten:

  • Die Wohneinheiten verfügen über eine eigene Sanitäreinheit.
  • Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert.
  • Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal. Personen wie die Angehörigen eines Haushalts, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.
  • In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen haben das Personal und die Gäste eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der Außenbereich.
  • Die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards werden konsequent eingehalten. Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschaftszimmer hat möglichst in Abwesenheit der Gäste zu erfolgen.
  • Der Einsatz von Gegenständen, die von mehreren Gästen benutzt werden, ist im gesamten Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung oder Auswechslung erfolgt.
  • Die Betreiber haben insbesondere für gemeinschaftlich genutzte Bereiche ein Lüftungs- und Reinigungskonzept zu erstellen. Die Einrichtungen müssen über ein Parkplatzkonzept verfügen.
  • Die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitnessbereichen richtet sich nach den für diese Einrichtungen geltenden Bestimmunen und ist damit derzeit untersagt.

Mit diesem Beschluss stellt die Staatsregierung die Weichen für sicheren Urlaub in Bayern und zeigt den stark von der Corona-Krise getroffenen Beherbergungsbetrieben eine Perspektive auf.

Umsetzung

Gegebenheiten im Ferienwohnungsbetrieb:

  • Im Haus können sich in den 6 Wohneinheiten gleichzeitig maximal 24 Feriengäste aufhalten. Das Reinigungspersonal ist auf 2 Personen begrenzt. Gemeinschaftlich genutzt wird lediglich das Treppenhaus.
  • Auf die ständige Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m wird durch ein Schild am Parkplatz und an der Eingangstüre hingewiesen. Aufgrund der großzügigen Platzverhältnisse auf dem Parkplatz sowie auf dem Weg zur Eingangstüre ist die Einhaltung der Abstandsregelung stets gewährleistet. Die Gäste werden darauf hingewiesen, auch im Treppenhaus durch entsprechende Rücksichtnahme und eventuelles kurzes Warten in der Wohnung, in den Geschossfluren oder vor der Haustüre die Abstandsregelung einzuhalten.
  • Das Reinigungspersonal wird erst nach Abreise einer Mietpartei die Ferienwohnung betreten.
  • An der Eingangstür wird auf die Verpflichtung zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckung im Treppenhaus hingewiesen.
  • Im Eingangsbereich befindet sich ein Desinfektionsmittelspender, so dass sich alle Gäste unmittelbar nach dem Eintreten die Hände desinfizieren können.
  • An den Wohnungstüren sind Hinweisschilder mit der Bitte um unverzügliches Händewaschen nach dem Eintreten angebracht.
  • Direkte Kontakte zu Gästen werden weitestgehend vermieden, Wohnungseinweisungen werden auf ein Minimum reduziert und bei Bedarf nur durchgeführt, wenn alle Beteiligten eine Mund- und Nasenbedeckung tragen.
  • Das Treppengeländer sowie die Türgriffe der Eingangstür und Kellertür werden regelmäßig desinfiziert.
  • Die gründliche Reinigung der Wohnungen nach Abreise der Gäste wird fortgeführt wie bisher, wobei angesichts der Infektionsgefahr nun besonders auf eine gute Durchlüftung und Reinigung aller Flächen und Gegenstände geachtet wird. Die Anzahl an Geschirr-, Gläser- und Tischsets wird auf die jeweils aktuelle Anzahl der Gäste pro Wohnung reduziert und nach jeder Abreise gereinigt. Es werden Seifenspender in jedem Bad bereitgestellt, die ebenfalls nach jeder Abreise desinfiziert werden. Es werden, wie gehabt, jeder Partie frische Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung gestellt, die nach jeder Abreise bei 60° gewaschen werden/wird.

Ergänzt nach: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 22. Mai 2020, Az. 51b-G8000-2020/122-331

  • Das gesamte Personal ist über die richtige Handhabung der Mund-Nasen-Bedeckung informiert.

Auf der Website wird darauf hingewiesen, dass eine Wohnung nur von Personen bezogen werden darf, denen nach der jeweils aktuell geltenden Rechtslage der Kontakt zueinander erlaubt ist. (Diese Info müsste hier jeweils aktuell veröffentlicht werden: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

Bei der Anmeldung müssen die Gäste einer Wohnung bestätigen, dass ihnen der Kontakt zueinander nach der derzeitigen Rechtslage erlaubt ist. Nach der aktuellen Regelung sind dies:

  • Personen, die dem eigenen Hausstand angehören
  • Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Verwandte in gerade Linie und Geschwister
  • Personen eines weiteren Hausstandes

Des Weiteren müssen alle Gäste bei ihrer Anmeldung bestätigen, dass sie

  • keinerlei unspezifische Allgemeinsymptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen könnten und nicht an akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere leiden;
  • während der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden;
  • im Falle einer Entwicklung von Symptomen während des Aufenthalts dies unverzüglich uns als Vermietern melden werden, sich isolieren und ihren Aufenthalt baldmöglichst beenden werden.

Die Gäste werden über darüber informiert, dass im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder dem Personal ihre Kontaktdaten auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden können.

Info, was bei Corona-Fall zu tun ist (bislang noch keine Antwort vom Wirtschaftsministerium)

Aktuelle Infos: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Unser Hygienekonzept Haus Partale Oberstdorf Stand 29.05.2020 als PDF Download

Liebe Gäste, bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir durch den erheblichen Mehraufwand (wie z.B. spezielle Hygiene- und Putzmittel) und auch zur richtigen Umsetzung der Maßnahmen Ihnen einen kleinen Aufschlag in Form von einer Hygienepauschale bei den Gesamtkosten unserer Ferienwohnungen berechnen müssen! 

Für Fragen & Antworten: Besuchen Sie bitte unsere spezielle Corona Info Seite!